Selbstzahlerleistungen (IGeL-Leistungen)
Warum IGeL-Leistungen?
Laut Gesetzestext muss die Leistung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die darüber hinaus gehen, dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Uns allen ist bewusst, dass seit Einführung der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung im Jahre 1971 die diagnostischen Möglichkeiten in der Medizin enorme Fortschritte gemacht haben.
Durch den Einsatz moderner Ultraschallgeräte oder spezifischer Labordiagnostik ist es im Rahmen der Krebsvorsorge als auch bei der Schwangerschaftsvorsorge inzwischen möglich krankhafte Veränderungen deutlich früher zu erkennen als vor etwa 40 Jahren.
Sollten Sie als gesetzlich versicherte Patientin an Selbstzahlerleistungen interessiert sein, so sprechen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie gerne, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind.
Die Kosten der Zusatzleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhoben.
Dr. med. Natali Schölermann
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Medikamentöse Tumortherapie
Dieker Straße 97
42781 Haan
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